Gesetzlich Versicherte haben bei entsprechender Indikation einen Rechtsanspruch auf ambulante
neuropsychologische Therapie. Entsprechend übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten.
Auch private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen können die Kosten übernehmen. In diesem Fall klären wir vor Aufnahme einer Therapie gemeinsam die
Kostenübernahme.